Energiegemeinschat KBW 9-13

Hier wird unsere Energiegemeinschaft dargestellt und erklärt. Mit einer Energiegemeinschaft kann die Energie der PV-Anlage auf die einzelnen Teilnehmer aufgeteilt werden sodass hier die Energie direkt verbraucht werden kann. Die Amortisationszeit verringert sich dadurch deutlich.

Quelle: https://oesterreichsenergie.at

Der Betreiber der Anlage ist die WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft), die einzelnen Wohnungen sind die Teilnehmer.

Der Stromverbrauch wird einzeln für jede Wohnung wie gehabt gemessen.

Ein zusätzlicher Zähler misst wieviel Strom die Photovoltaik-Anlage produziert hat.

 

Der erzeugte Strom wird vorrangig direkt von den Wohnungen verbraucht. Wenn mehr erzeugt als gerade verbraucht wird, wird dieser als „Gemeinschaftsüberschuss“ wieder ins Netz gespeist. Für diesen eingespeisten Strom erhält man eine Vergütung welche sich am Marktpreis orientiert und derzeit ca. 6-8 Cent/kWh beträgt (Stand 12/2025). Für die Einspeisung fallen keine Netzgebühren an! Der Netzbetreiber ist verpflichtet die Abrechnungen des direkt verbrauchten Stroms je Wohnung und den Überschuß zu berechnen. Hier gibt es 2 Modelle (statisches und dynamisches Modell). Mittlerweile ist die dynamische Berechnung sinnvoll und etabliert. Die Verrechnung erfolgt intern in der Energiegemeinschaft.

Alle Fakten auf einen Blick:

  • Der erzeugte Strom kann immer zuerst direkt verbraucht werden und muß nicht zuerst zur Gänze in des Netz gespeist werden.
  • Ein fixer Anteil steht jeder Wohnung zur Verfügung. Die Gewinne aus dem verkauften Strom werden mit der Betriebskostenabrechnung gegengerechnet.
  • Die Stromlieferverträge können bei der Sbg AG beibehalten werden.
  • Es sind „Smartmeter“ erfoderlich welche vom Netzbetreiber gestellt werden.
Musterberechnung Block 2

Abrechnung

Für die Abrechnung muß ein internen Verrechnungspreis von der EG bestimmt werden. In der Regel liegt dieser zwischen Einspeisetarif und Bezugspreis. Folgende Faktoren können auf die Höhe einen Einfluß haben:

  • Einspeisetarif
  • Bezugstarif
  • Teilnehmer = Eigentümer?
  • Erträge durch Allgemeinverwendung des PV Stromes (Waschküche)
Eine mögliche Option ist zB Mittelwert zwischen Einspeise- und Bezugstarif zu einem Stichtag.
Weitere ausführliche Informationen sind hier zusammengestellt:

 

 

rechtliche Grundlagen

Quelle: https://oesterreichsenergie.at

Im die Anlage betreiben zu können sind zusätzliche Vereinbarung notwendig wie:

  • Einspeisevertrag (WEG mit OEMAG) https://www.oem-ag.at/de/marktpreis/
  •  Vereinbarung betreffend den Betrieb einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage iS § 16a  ElWOG
  • Zusatzvereinbarung zum Netzzugangsvertrag betreffend die Beteiligung an einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage iS § 16a ElWOG
  • ggfs weiter
Die Musterverträge sind hier https://www.ebutilities.at/mustervertraege.html verfügbar.